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Umgangspflicht?
#5
Na ja, §89 sagt:

(4) Die Festsetzung eines Ordnungsmittels unterbleibt, wenn der Verpflichtete Gründe vorträgt, aus denen sich ergibt, dass er die Zuwiderhandlung nicht zu vertreten hat. Werden Gründe, aus denen sich das fehlende Vertretenmüssen ergibt, nachträglich vorgetragen, wird die Festsetzung aufgehoben.

Nach meinem Verständnis reicht es nicht, einen wichtigen Grund zu haben, man darf nicht Schuld an der Zuwiderhandlung sein, wie dies z.B. bei einer plötzlichen Erkrankung der Fall wäre. Wink
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Umgangspflicht? - von resistance01 - 15-05-2014, 15:58
RE: Umgangspflicht? - von kay - 15-05-2014, 17:45
RE: Umgangspflicht? - von p__ - 15-05-2014, 18:02
RE: Umgangspflicht? - von Antragsgegner - 15-05-2014, 22:25
RE: Umgangspflicht? - von resistance01 - 16-05-2014, 11:51
RE: Umgangspflicht? - von Antragsgegner - 16-05-2014, 12:05
RE: Umgangspflicht? - von p__ - 16-05-2014, 12:17
RE: Umgangspflicht? - von Theo - 16-05-2014, 12:38
Umgangspflicht? - von CheGuevara - 16-05-2014, 12:40
AW: RE: Umgangspflicht? - von Antragsgegner - 16-05-2014, 12:50
RE: Umgangspflicht? - von resistance01 - 19-05-2014, 10:40
RE: Umgangspflicht? - von p__ - 19-05-2014, 11:34
RE: Umgangspflicht? - von resistance01 - 19-05-2014, 13:54

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