11-04-2014, 18:21
Ich begreife, dass du offenbar Mutter und Sohn miteinander versöhnen willst bzw. es gerne so sähest. So weit kann ich folgen.
Dass du die Kur mit einem Umgangsrecht begründen willst, ist und bleibt neben der Sache.
Dass du die Kur mit einem Umgangsrecht begründen willst, ist und bleibt neben der Sache.