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§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung
#6
(15-01-2014, 17:23)Sixteen Tons schrieb: Wie löst man den gordischen Knoten? Ex und Kids hängen lassen
oder den Arbeitgeber?

Keinen! Vorrangig ist m.E., dass Deine Ex die Probezeit übersteht. Die dauert normalerweise 3 Monate. Ich würde mich bereit erklären, in dieser Zeit, falls es wirklich notwendig ist, Urlaub zu nehmen.

Mittelfristig sollte dann aber eine andere Lösung gefunden werden, z.B. auch unter Zuhilfenahme von externen Babysittern usw. Das muss schon im Vorfeld geplant werden, dass im Notfall immer irgendwer da ist, um einzuspringen.
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RE: §616 BGB, Vorübergehende Verhinderung - von Theo - 15-01-2014, 18:16

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