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OLG Köln, Az. 10 WF 65/13: Kein "Wohnklo" für Vater im Trennungsjahr
#1
Vater bleibt nach Trennung alleine in der "zu grossen" Wohnung und soll ausziehen, um mehr Kindesunterhalt zahlen zu können.
OLG Köln sagt "Nö.":
Entgegen der Meinung des Amtsgerichts kann vor Ablauf des "Trennungsjahres grundsätzlich nicht verlangt werden, die Ehewohnung aufzugeben", um sich eine kleinere, preisgünstigere Wohnung zu suchen, damit der Mindestunterhalt sichergestellt ist.

http://openjur.de/u/653933.html

Bitte auch beim Jobcenter zwecks Aufstockung vorlegen.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#2
ich wäre damit auch nicht durchgekommen da unehelicher Vater.
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#3
Wenns um solche Dinge geht, ist plötzlich keine Rede mehr von Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher unterhaltsbedürftiger Kinder.

Allerdings gehts in dem Beschluss nur um Verfahrenskostenhilfe. Am Ende kann auch ein anderes Urteil herauskommen. Ein interessantes Nebenthema ist die Bemerkung zum Nebenjob, dem man dem Vater aufgebrummt hat. Dafür liess man ihm Zeit zum suchen.
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#4
(15-01-2014, 09:58)raid schrieb: Das Trennungsjahr an sich stellt ja eigentlich nur eine Bedenkzeit dar, die den Beteiligten die Möglichkeit geben soll, evtl. die Ehe unter nun mehr besseren Bedingungen fortzusetzen. Unser Staat müsste also durchaus ein Interesse daran haben die Familie zumindest im Trennungsjahr noch nicht zu zerstören sondern noch zu hoffen, dass das Konstrukt Ehe bestehen bleibt.

Das tut der Staat schon durch enormen finanziellen Druck.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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