15-01-2014, 00:56
Vater bleibt nach Trennung alleine in der "zu grossen" Wohnung und soll ausziehen, um mehr Kindesunterhalt zahlen zu können.
OLG Köln sagt "Nö.":
Entgegen der Meinung des Amtsgerichts kann vor Ablauf des "Trennungsjahres grundsätzlich nicht verlangt werden, die Ehewohnung aufzugeben", um sich eine kleinere, preisgünstigere Wohnung zu suchen, damit der Mindestunterhalt sichergestellt ist.
http://openjur.de/u/653933.html
Bitte auch beim Jobcenter zwecks Aufstockung vorlegen.
OLG Köln sagt "Nö.":
Entgegen der Meinung des Amtsgerichts kann vor Ablauf des "Trennungsjahres grundsätzlich nicht verlangt werden, die Ehewohnung aufzugeben", um sich eine kleinere, preisgünstigere Wohnung zu suchen, damit der Mindestunterhalt sichergestellt ist.
http://openjur.de/u/653933.html
Bitte auch beim Jobcenter zwecks Aufstockung vorlegen.