19-05-2014, 16:12
Zur Titulierung: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#titel
Mit dem Unterhaltsvorschuss hat das nichts zu tun. Für eventuelle Schulden besteht kein Titulierungszwang. Nur für laufenden Unterhalt. Titulierung aber nur auf Aufforderung.
Mit dem Unterhaltsvorschuss hat das nichts zu tun. Für eventuelle Schulden besteht kein Titulierungszwang. Nur für laufenden Unterhalt. Titulierung aber nur auf Aufforderung.