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Prinzipiell kann sie diesen Job sofort sein lassen und den Unterhalt durch andere Arbeit erwirtschaften. Der Gerichtsbeschluss zwingt sie nicht zur Prostitution, es wurde lediglich die Unterhaltshöhe aufgrund des momentan erzielten Einkommens festgelegt.
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(20-12-2013, 20:33)Zahlmeister schrieb: Prinzipiell kann sie diesen Job sofort sein lassen und den Unterhalt durch andere Arbeit erwirtschaften.
Dann müsste eine Abänderungsklage ja erfolgreich sein, wenn sie den Job sofort aufgibt und aufgrund ihrer Bildungs- und Erwerbsbiographie nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu sichern.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.
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(21-12-2013, 06:29)Camper1955 schrieb: (20-12-2013, 20:33)Zahlmeister schrieb: Prinzipiell kann sie diesen Job sofort sein lassen und den Unterhalt durch andere Arbeit erwirtschaften.
Dann müsste eine Abänderungsklage ja erfolgreich sein, wenn sie den Job sofort aufgibt und aufgrund ihrer Bildungs- und Erwerbsbiographie nicht in der Lage ist, den Mindestunterhalt zu sichern.
lg
Robert
ganz genau so ist es und so wird es kommen, da bin ich mir sicher...