17-12-2013, 10:29
Für uns Väter war sowieso immer klar, dass jeder vorhandene und auch nichtvorhandene Cent für Unterhalt herangezogen werden wird. Geurteilt wurde bei Vätern schon, Unterhalt aus Schwarzarbeit, fiktiven Trinkgeldern, Skatgewinnen, Drogenhandel zu bezahlen. Das Urteil sagt, dass es Amtsgerichte gibt, die bei Müttern immer noch Ausnahmen machen, obwohl das Geld aus einem alten, legalen und bekannten Gewerbe stammt. Ferner sagt es: In so einem Fall lohnt sich die Berufung, erst das OLG hat Einkommen als Einkommen betrachtet.