16-12-2013, 17:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2013, 17:13 von Zahlmeister.)
Sie wurde nur zum Mindestunterhalt verdonnert.....
Wie sieht das in diesem Fall mit "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" aus?
Könnte man durchaus verlangen, ich kenne niemanden sonst welcher sein Geld "im Schlaf" verdient
. Hier könnte das Gericht durchaus "fixxtive Einkünfte" annehmen und einige Sonderschichten verlangen
Wie sieht das in diesem Fall mit "gesteigerter Erwerbsobliegenheit" aus?
Könnte man durchaus verlangen, ich kenne niemanden sonst welcher sein Geld "im Schlaf" verdient

