Natürlich muß Mann in diesem Sumpf stets Obacht geben...
Sollten sich hier ärztlicherseits Probleme für das Kind bei der Mutter herausstellen, die das Einbehalten rechtfertigen, dann könnte spätestens nach Ablauf der Umgangszeit die ganze Ordnungsmacht vor der Tür des Vaters stehen - einschließlich des dann von der Mutter geimpftem JAmt.
Also noch eine Zwischenentscheidung nach Arztbesuch.
Je nach Befund dann zum JAmt oder erstmal wieder zurück zur Mutter.
Das Kind wird dort aber vermutlich vom Arztbesuch berichten, was dann Mutter > JAmt ... oder Mutter > Gericht > JAmt
Man kommt an der Bande nicht wirklich vorbei, also sie einbinden und benutzen, so gut es eben geht.
.
Sollten sich hier ärztlicherseits Probleme für das Kind bei der Mutter herausstellen, die das Einbehalten rechtfertigen, dann könnte spätestens nach Ablauf der Umgangszeit die ganze Ordnungsmacht vor der Tür des Vaters stehen - einschließlich des dann von der Mutter geimpftem JAmt.
Also noch eine Zwischenentscheidung nach Arztbesuch.
Je nach Befund dann zum JAmt oder erstmal wieder zurück zur Mutter.
Das Kind wird dort aber vermutlich vom Arztbesuch berichten, was dann Mutter > JAmt ... oder Mutter > Gericht > JAmt
Man kommt an der Bande nicht wirklich vorbei, also sie einbinden und benutzen, so gut es eben geht.
.