Ein solches Eingreifen gegen die Mutter, gegen den Vater und ohne richterliche Anordnung sehe ich nicht, wäre unverhältnismäßig. Dazu ist die Gefährdung mE nicht gegenwärtig und nicht stark genug und zuwenig im Elternstreit zu sehen, um das Kind BEIDEN Eltern zu entziehen.
Dagegen spricht auch das Verhalten und die Äußerungen des Kindes.
Zudem liegt nichts gegen den liebevollen Vater vor.
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Dagegen spricht auch das Verhalten und die Äußerungen des Kindes.
Zudem liegt nichts gegen den liebevollen Vater vor.
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