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Standardthema: Kind will nicht mehr zurück
#37
Es ist mE wichtig und richtig, dem JAmt die Vorfälle bekannt zu geben und diese dort sorgfältig und OHNE Bewertungen und nachvollziehbar protokollieren zu lassen.

Nur mal am Rande...
Dies könnte auch wichtig werden, wenn sich herausstellen sollte, daß die Auffälligkeiten des Kindes in Verbindung mit Kindeswohlgefährdungen oder sogar Schädigungen stehen.

Sollte sich weiter herausstellen, daß diese vermeidbar gewesen wären, indem das Amt seinen Verpflichtungen
- aus der Garantenstellung nach Art. 6 GG, aus
- § 8a SGB VIII und aus
- § 171 StGB (Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht) entspricht, dann könnte das Amt bzw die Verantwortlichen Personen sogar ein Fall für die Strafverfolgungsbehörden werden wegen eben vorgenannter Pflichtverletzungen.

Im Falle bekanntgewordener Kindsschädigungen und auch schon bei Verdacht hat das Amt, was Nachgehen und Ermittlungen angeht, KEINEN Ermessensspielraum. Vorteil für Sorgerberechtigte hier: Sie können durch Akteneinsicht nachprüfen(lassen), ob das Amt fehlerfrei gehandelt hat.

... ich weiß, ist schwierig, aber nicht unmöglich, wenn es hart kommen sollte, was ich webmin und seinen Lieben nicht wünsche.
.
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RE: Standardthema: Kind will nicht mehr zurrück - von Kindeswohlhandel.de - 08-12-2013, 11:19
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RE: Standardthema: Kind will nicht mehr zurück - von Kindeswohlhandel.de - 08-12-2013, 21:36
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