08-12-2013, 21:11
(08-12-2013, 20:23)Henco schrieb: Der Antrag für die Umgangsausweitung ist bereits gestellt.
Ich hoffe, Ihr habt richterliche Kindesanhörung beantragt.
Das JA muß einer mitgeteilten Kindeswohlgefährdung nachgehen. Vielleicht ist jemand von Euren Bekannten, die so etwas miterlebt haben, ja bereit da ´mal anzurufen - das kann auch anonym geschehen. Auch wenn das JA nicht viel ausrichten kann/wird, ist ein Tätigwerden doch der Hinweis an die Mutter, dass hingeschaut wird und könnte sie dazu bringen, den Druck in Richtung Kind zu verringern.
Wenn ich @webmin richtig verstanden habe, war Auslöser der derzeit besonders heftigen Reaktionen des Kindes ja die Umgangsverkürzung durch die Mutter. Ich denke, bei einem/r einigermaßen erfahrenen RichterIn sollte das dann schnell vom Tisch sein. Ebenso sollten -wie hier schon vorgeschlagen- die Übergabemodalitäten so verändert werden, dass der Anblick beider Elternteile das Kind nicht mehr unmittelbar in den Konflikt führt.
M. E. sollten auch Hilfen zur Erziehung im Termin angeregt werden, die einerseits geeignet sind, das Kind zu stärken, andererseits den Eltern auferlegen, den Umgang miteinander soweit zu entschärfen, dass das Kind nicht darunter leidet. Ob das was wird, hängt dann von beiden Eltern ab - bei mir hat´s nichts gebracht, weil die Mutter jegliche Kooperation unterlaufen hat - nur, das war dann aktenkundig.
Wer nicht taktet, wird getaktet...