08-12-2013, 01:11
Hi webmin,
wenn die KM einen bereits stattgefundenen Umgangsumfang reduzieren will, würde ich vor Gericht gehen und richterliche Kindesanhörung beantragen - hier geht´s ja nicht um Dein Umgangsrecht, sondern um das Recht Deines Kindes zum Umgang mit Dir. Es liegt nicht im Kindeswohl, wenn die KM diesen willkürlich reduziert und das Deinem Kind nicht verständlich machen kann.
wenn die KM einen bereits stattgefundenen Umgangsumfang reduzieren will, würde ich vor Gericht gehen und richterliche Kindesanhörung beantragen - hier geht´s ja nicht um Dein Umgangsrecht, sondern um das Recht Deines Kindes zum Umgang mit Dir. Es liegt nicht im Kindeswohl, wenn die KM diesen willkürlich reduziert und das Deinem Kind nicht verständlich machen kann.
Wer nicht taktet, wird getaktet...