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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#28
(05-11-2013, 14:44)Antragsgegner schrieb: So. Wir leiten das Hauptsacheverfahren ein.

Weiterhin empfahl mir der RA den Betrag zu zahlen um die Vollstreckung zu vermeiden. Habe daraufhin gesagt, dass ich mich pfändungsfest mache und abwarte.

Richtige Entscheidung.

Und such die einen anderen Anwalt, dieser da hilft dir nicht weiter.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von Austriake - 05-11-2013, 14:47

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