02-11-2013, 19:02
Moin,
so, letzte Woche kam der Beschluss vom AG, das ohne mündliche Verhandlung per einstweilige Anordnung ich zur Zahlung von Unterhalt rückwirkend aufgefordert werde und für die Zukunft... nach Rechnung des Gerichts immerhin 150€ unter der Forderung der Ex, aber immernoch über 500 Takken.
Die Gründe sind alle fadenscheinig und was ich vorlag ist alles nicht substituiert genug bla bla.
Montag telefonier ich mit meinem Anwalt. Habe ja einige Gründe die zumindest dazu führen sollten den Unterhalt runterzustufen. Laut OLG-Richtlinien hat sie einen Mindestanspruch von 800€, laut Gericht wäre es meinerseits kaum möglich allein die Differenz zu meiner Leistungsfähigkeit zu bekämpfen. Halte ich für totalen Blödsinn.
Wie geh ich nun am besten vor? Ich kann auf Aufhebung bzw. Änderung klagen, ein Hauptsacheverfahren dazu eröffnen oder beantragen dass die KM beauftragt wird ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen.
Was ist sinnvoll?
Ich darf übrigens die Kosten tragen, darf also wohl auch die Ex-RAttin bezahlen, oder? Ihr wurde VKH bewilligt, mir auch aber bei mir bleibt die Möglichkeit der Ratenzahlung offen. Wenn da eine Rechnung kommt (Verfahrenswert über 4000€) bin ich eh pleite und weg vom Fenster...
Für die Zukunft wird mir VKH nur gewährt, wenn ich darauf klage mehr Unterhalt zahlen zu dürfen (IS KLAA!!).
Am Dienstag hab ich Termin bei der Bank. Da will ich erstmal P-Konto einrichten. Sollte ja gehen obwohl ich tief im Dispo bin. Zumindest hab ich das so mehrmals gelesen. Darf man ausm Dispo pfänden??
so, letzte Woche kam der Beschluss vom AG, das ohne mündliche Verhandlung per einstweilige Anordnung ich zur Zahlung von Unterhalt rückwirkend aufgefordert werde und für die Zukunft... nach Rechnung des Gerichts immerhin 150€ unter der Forderung der Ex, aber immernoch über 500 Takken.
Die Gründe sind alle fadenscheinig und was ich vorlag ist alles nicht substituiert genug bla bla.
Montag telefonier ich mit meinem Anwalt. Habe ja einige Gründe die zumindest dazu führen sollten den Unterhalt runterzustufen. Laut OLG-Richtlinien hat sie einen Mindestanspruch von 800€, laut Gericht wäre es meinerseits kaum möglich allein die Differenz zu meiner Leistungsfähigkeit zu bekämpfen. Halte ich für totalen Blödsinn.
Wie geh ich nun am besten vor? Ich kann auf Aufhebung bzw. Änderung klagen, ein Hauptsacheverfahren dazu eröffnen oder beantragen dass die KM beauftragt wird ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen.
Was ist sinnvoll?
Ich darf übrigens die Kosten tragen, darf also wohl auch die Ex-RAttin bezahlen, oder? Ihr wurde VKH bewilligt, mir auch aber bei mir bleibt die Möglichkeit der Ratenzahlung offen. Wenn da eine Rechnung kommt (Verfahrenswert über 4000€) bin ich eh pleite und weg vom Fenster...
Für die Zukunft wird mir VKH nur gewährt, wenn ich darauf klage mehr Unterhalt zahlen zu dürfen (IS KLAA!!).
Am Dienstag hab ich Termin bei der Bank. Da will ich erstmal P-Konto einrichten. Sollte ja gehen obwohl ich tief im Dispo bin. Zumindest hab ich das so mehrmals gelesen. Darf man ausm Dispo pfänden??