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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#24
Den Betrag werde ich natürlich nicht zahlen, nicht mal ansatzweise. Hab damals schon selbst mein KU einfach runter gerechnet und tituliert nach dem Motto "Nimm das oder garnichts".

Werde moin mal klären ob man die Vollstreckung aussetzen kann ansonsten rein ins Hauptsacheverfahren und weiter gehts. Gleichzeitig laufen die Vorbereitungen zum P-Konto auf Hochtouren und sobald der GV vor der Tür steht bin ich am nächsten Tag beim Chef um weniger zu arbeiten.
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von Antragsgegner - 04-11-2013, 17:12

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