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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#23
(04-11-2013, 14:24)Austriake schrieb: ...Und der Richter am FamGericht wird einen Teufel tun und noch einmal lange herumrechnen, wenn du diesen Unterhaltsbetrag bereits bezahlst.
Wenn Du der Ansicht bist, dass der halbe Betrag als Trennungsunterhalt ausreichend ist, dann zahle auch nur die Hälfte. Du gehst damit das Risiko einer Lohn- und Kontenpfändung ein, aber wenn du den vollen Betrag bezahlst, kommst du nie wieder davon runter. Dann wird flugs eine Einkommensfiktion gefunden, und du bist am Ende. Bis die erste Verhandlung im Hauptsacheverfahren terminiert ist, kann durchaus ein halbes Jahr vergehen. Bis dahin zuviel bezahlter Unterhalt ist weg, den bekommst Du nie wieder.

Das unterschreibe ich alles blanko. Habe den errechneten Unterhalt
vom Exen-RA so titulieren lassen. Damals passte das auch. Nach
Änderung der Steuerklasse natürlich nicht mehr. Das Gericht meinte zuerst, es hätten sich kein 10% Unterschied durch den Wechsel der Steuerklasse ergeben. Erst als ich meine ALGII-Leistungsbescheide vorgelegt habe, sind die teilweise aufgewacht. Seit 2 Jahren prozessiere ich jetzt deswegen vor dem Familiengericht und es wird eine Verhandlung nach der anderen verschoben. Einmal darauf festgenagelt, dauert es ewig, davon wegzukommen, wenn man das überhaupt schafft.
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von Sixteen Tons - 04-11-2013, 16:14

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