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Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen?
#14
Jetzt schwenkst du vom Verfahren auf die darin verhandelten Inhalte. Das ist aber nun Vergangenheit, erst im Hauptverfahren kannst du daran noch drehen. Aus der Begründung des Richters lässt sich kaum etwas ablesen.

Die Kosten beziehen sich nur auf die EA, aber nicht auf weitere Verfahren wie z.B. das Hauptverfahren.
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RE: Per einstweilige Anordnung zu Unterhalt verknackt - wie weiter vorgehen? - von p__ - 03-11-2013, 13:50

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