03-11-2013, 13:50
Jetzt schwenkst du vom Verfahren auf die darin verhandelten Inhalte. Das ist aber nun Vergangenheit, erst im Hauptverfahren kannst du daran noch drehen. Aus der Begründung des Richters lässt sich kaum etwas ablesen.
Die Kosten beziehen sich nur auf die EA, aber nicht auf weitere Verfahren wie z.B. das Hauptverfahren.
Die Kosten beziehen sich nur auf die EA, aber nicht auf weitere Verfahren wie z.B. das Hauptverfahren.