08-10-2013, 04:38
Niemand kann Dich zwingen, nach Deutschland zu gehen und dort Zwangsarbeit für die Ex zu verrichten. Das haben sie bei mir auch versucht, sind aber grandios gescheitert.
Wenn Du im Ausland weniger verdienst, dann muss das ein deutsches Gericht anerkennen.
Natürlich darfst Du Deine Arbeitszeit nicht um 50% reduzieren und Du darfst auch nicht mutwillig einen gut bezahlten Job aufgeben.
Du kannst Umgangskosten geltend machen, musst aber damit rechnen, dass die deutschen Richter Deinen Selbstbehalt reduzieren, weil sie meinen, dass das Leben außerhalb Deutschlands ach so billig ist.
Die Lösung lautet also:
1. Vollzeit arbeiten und alles tun, damit Du maximal verdienst (Ironisch gemeint)
2. Umgang in Deutschland beantragen (geht ohne Anwalt) und wahrnehmen
3. Unterhaltreduzierung in Deutschland beantragen (geht nur mit Anwalt)
Falls 1.-3. nicht klappt, hast Du es wenigstens versucht und kannst immer noch den Hasenfuß machen.
Ich rate immer, wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder zu zahlen, dann bist Du strafrechtlich aus der Schusslinie.
Wenn Du im Ausland weniger verdienst, dann muss das ein deutsches Gericht anerkennen.
Natürlich darfst Du Deine Arbeitszeit nicht um 50% reduzieren und Du darfst auch nicht mutwillig einen gut bezahlten Job aufgeben.
Du kannst Umgangskosten geltend machen, musst aber damit rechnen, dass die deutschen Richter Deinen Selbstbehalt reduzieren, weil sie meinen, dass das Leben außerhalb Deutschlands ach so billig ist.
Die Lösung lautet also:
1. Vollzeit arbeiten und alles tun, damit Du maximal verdienst (Ironisch gemeint)
2. Umgang in Deutschland beantragen (geht ohne Anwalt) und wahrnehmen
3. Unterhaltreduzierung in Deutschland beantragen (geht nur mit Anwalt)
Falls 1.-3. nicht klappt, hast Du es wenigstens versucht und kannst immer noch den Hasenfuß machen.
Ich rate immer, wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder zu zahlen, dann bist Du strafrechtlich aus der Schusslinie.