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Internationales Recht Spanien
#5
Es ist also doch noch deutliche komplizierter.

Die Deutschen können dir erst einmal gar nichts, ausser weiter versuchen zu pfänden. Die Vollstreckung geht aber nach spanischem Recht und das ist vergleichsweise Schuldnerfreundlich. Ein Strafverfahren gegen dich in Deutschland hat keine Auswirkungen auf dich in Spanien. Der Staatswalt will offenbar nur eine Äusserung von dir zum deuschen Verfahren.

Deine Ex hat ganz offensichtlich eine faire Vereinbarung mit dir getroffen und längst ganz anderes im Hinterkopf geplant. Die Vorteile hat sie daraus eilig entgegengenommen und dann alles einseitig aufgekündigt, damit sie auch noch ihren Einsatz behalten kann. Ihre Verlegung des Gerichtsstandes nach Deutschland sehe ich aber auf sehr dünnem Eis, wenn du das angreifst (und das überhaupt willst) sind Erfolgschancen da. Ihre Aktion und die sofortige Reaktion auf deinen Unterhaltsstopp zeigen aber, dass sie rücksichtslos zuschlägt und nicht aufhören wird, mit Lügen und Betrügereien andere Kampfschauplätze zu eröffnen. Deshalb würde ich mich mir ihr gar nicht mehr abgeben. Wenn du wirklich in der glücklichen Lage bist, noch einmal auswandern zu können, bringt dir das zumindest Ruhe.

Leider auch Ruhe vor deinen grösseren Kindern. Von Spanien aus Umgang einzuklagen ist möglich, aber unrealistisch. Dazu brauchst du langen Atem bei schwachen Erfolgsaussichten.
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Internationales Recht Spanien - von liumar - 05-10-2013, 19:15
RE: Internationales Recht Spanien - von Petrus - 05-10-2013, 19:36
RE: Internationales Recht Spanien - von p__ - 05-10-2013, 19:36
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 05-10-2013, 22:38
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RE: Internationales Recht Spanien - von Petrus - 07-10-2013, 17:16
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 08-10-2013, 00:34
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 08-10-2013, 10:38
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 09-10-2013, 22:24

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