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Internationales Recht Spanien
#4
Also ich führe weiter aus:

Wir hatte bis September 2010 eine gemeinsame Adresse/Lebensmittelpunkt in Spanien und die Kínder gingen in Spanien zur Schule und waren hier an ihren Aufenthaltsort sozialisiert; die Ehe wurde in Deutschland geschlossen. Wir haben dann in der Trennungsphase einen gemeinsamen Anwalt in Spanien gehabt und Besuchszeiten, Unterhaltszahlungen, Trennungsunterhalt, Besuchszeiten, Sorge- und Aufenthaltsrechte aussergerichtlich festgelegt bzw. vereinbart. Sie ist dann mit meiner Erlaubnis nach Deutschland gegangen und hat dort im März 2012 beschlossen mir und meiner Familie keinen Umgang mehr mit den Kindern zu gestatten, so lange ich nicht in eine Scheidung in Deutschland einwillige; seit dem sehe ich meine Kínder nicht mehr. Die KM hat nun Unterhaltsforderungen und die Scheidung in Deutschland eingereicht, obwohl vorher vertraglich mit unseren gemeinsamen Anwalt als Gerichtsstand ausdrücklich Spanien festgehalten worde war. Initial bin ich brav meinen Unterhaltspflichten nachgekommen, aber seit dem Umgangsboykott der Mutter habe ich nichts mehr nach Deutschland überwiesen; mittlerweile wird ein Teil meines Gehaltes gepfändet, was aber nicht viel ist da ich glücklicher alleinerziehender Vater einer 16monatigen Tochter bin. Um mich um meine kleine Tochter zu kümmern habe ich meine Arbeitszeit um 50% reduziert (Erziehungsurlaub). Ich gehe davon aus, dass dieser Umstand die deutschen Gerichte nicht interessieren wird und ich trotzdem weiterhin voll Unterhaltspflichtig bin.
Da ich keinen Besitz habe, ich meinen Beruf überall auf der Welt ausüben kann und meine neue Partnerin sowieso im Ausland wohnt, ziehen wir eine Auswanderung ernsthaft in Betracht. Nun die deutsche Botschaft wird in meinen Fall kein Pass entziehen können und die spanischen Behörden leisten zwar Amtshilfe, aber keine aktive Strafverfolgung. In Spanien ist den meisten sowieso klar, dass Unterhalt und Umgangsrecht Hand in Hand gehen und das die Unterhaltspflicht tatsächlich nach den aktuellen Verdienst bemessen wird und nicht nach dem was der Richter postuliert und als angemessen hält.
Die Staatsanwaltschaftlicher Vernehmung habe ich am 09/10 und ich denke es geht um Ermittlungen.

Frage: Kann meine Ex trotz Vertrages/schriftlicher Abmachung und letzter gemeinsamer Adresse in Spanien mich in Deutschland auf Unterhalt verklagen? Welche Chancen habe ich vor einem Deutschen Gericht auf Umgangsrecht?
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Internationales Recht Spanien - von liumar - 05-10-2013, 19:15
RE: Internationales Recht Spanien - von Petrus - 05-10-2013, 19:36
RE: Internationales Recht Spanien - von p__ - 05-10-2013, 19:36
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 05-10-2013, 22:38
RE: Internationales Recht Spanien - von p__ - 05-10-2013, 22:56
RE: Internationales Recht Spanien - von p__ - 06-10-2013, 09:18
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 06-10-2013, 12:09
RE: Internationales Recht Spanien - von p__ - 06-10-2013, 13:24
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 06-10-2013, 23:30
RE: Internationales Recht Spanien - von Petrus - 07-10-2013, 17:16
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 08-10-2013, 00:34
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 08-10-2013, 10:38
RE: Internationales Recht Spanien - von liumar - 09-10-2013, 22:24

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