16-09-2013, 20:44
Zitat:
An deiner Stelle würde ich nun prompt das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und sodann das Wechselmodell in Sachen Umgang vorschlagen.
Sie schadet ganz klar dem Kindeswohl, da sie das Kind aus ihrer gewohnten Umgebung reißt und gerichtliche Entscheidungen nicht abwartet.
werde wohl morgen als erstes einen gegenantrag auf abr und ehewohnungszuweisung stellen
da geht seit monaten nichts mehr, bei so einer ex kann man nur asexuell werden!!!
An deiner Stelle würde ich nun prompt das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen und sodann das Wechselmodell in Sachen Umgang vorschlagen.
Sie schadet ganz klar dem Kindeswohl, da sie das Kind aus ihrer gewohnten Umgebung reißt und gerichtliche Entscheidungen nicht abwartet.
werde wohl morgen als erstes einen gegenantrag auf abr und ehewohnungszuweisung stellen
Zitat:Wiederum könnte aber auch deine Ex auf die Idee kommen dich zu beschuldigen. Bitte nicht falsch verstehen! Aber vielleicht hat sie deine sexuellen Übergriffe in den letzten Monaten nicht mehr ertragen und sah infolge keine andere Möglichkeit mehr als zu ihren Eltern zu gehen.
da geht seit monaten nichts mehr, bei so einer ex kann man nur asexuell werden!!!