16-09-2013, 19:43
Man kann natürlich behaupten, dass sie den Besitzanspruch an der Wohnung aufgegeben hat. Aber was nützt dir die Wohnung, wenn sie das Kind mitnimmt?
Hol das Kind ab, behalte es bei dir und behaupte, dass sie freiwillig quasi kraft Tätigkeit alle Ansprüche aufgegeben habe.
Hol das Kind ab, behalte es bei dir und behaupte, dass sie freiwillig quasi kraft Tätigkeit alle Ansprüche aufgegeben habe.