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Bewerbungsbemühungen und das Jugendamt
#85
Da liegt der Hase im Pfeffer:

(30-08-2013, 10:19)iglu schrieb: ... Entscheidend ist, vor allem in Bezug auf die Rückwirkung, dass Unterhalt gefordert wird vom Berechtigten oder einem legitimierten Vertreter.

Du wurdest nicht in Verzug gesetzt (zu deinem Glück). Danke, dass du deinen Kommentar somit präzisiert hast. Geht Ex aber zum JA und holt sich einen Beistand, dann wirst du ab Zustellung der gelben Post bei dir eben "gefordert". Und damit stehst du -trotz Leistungsunfähigkeit- im Verzug und Schulden häufen sich an. Die darfst du dann abbezahlen, wenn wieder 'leistungsfähig' / 'geldverdienend'.

Und das hier habe ich selbst erlebt:

raid schrieb:Bei einem Bekannten von mir, welcher längere Zeit ALG2 bezog, war es so, dass die Unterhaltsvorschusskasse einen Mahnbescheid erstellte, worauf er Einspruch erhob, ging dann freilich vor Gericht und hier winkte der Familienrichter die Forderung der UVG-Kasse durch. Er ist auf jeden Fall trotz Kohlelosigkeit fähig UVG zu bezahlen

So - und nun bin ich endgültig im Urlaub ;-)

Schöne Zeit euch
SgI

PS: Die Rechnung von raid über ca. 10.000,- erhöht sich, wenn man die 770,-/Monat für Mutti mit einbezieht beträchtlich (falls das Kind unter 3 Jahre alt ist). Dann sind es mal locker ca. > 30.000,- an Forderungen ...
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RE: Bewerbungsbemühungen und das Jugendamt - von iglu - 29-08-2013, 18:55
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