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Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung
#4
Hallo Iglu,

das bedeutet sollte ich die 12 Monate bezahlen kann Sie mir trotzdem eine neue Pfändung ins Haus schicken ohne das die alte bezahlt ist.

Na das klingt ja weniger gut.

Bin davon ausgegangen solange ich die alte Sache bezahle kann Sie keine neue Pfändung in gleicher Sache in den 12 Monaten durchführen.
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RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von iglu - 21-08-2013, 20:15
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Nappo - 21-08-2013, 20:27
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Arminius - 21-08-2013, 20:28
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von iglu - 21-08-2013, 20:34
RE: Pfändung nach neuer Vollstreckungsordnung - von Nappo - 21-08-2013, 21:57

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