25-08-2013, 08:30
(25-08-2013, 06:58)gleichgesinnter schrieb: Sehe ich das richtig?
Jetzt muss der Vater, der Grossvater geworden ist, seine Tochter und seinen Enkel alimentieren weil der Vater nicht leistungsfaehig ist?
Ist das die Sippenhaft in Deutschland?
Das OLG hat sich nur entschieden, das der Vater und gleichzeitige Grossvater einfach nur weiter zu zahlen hat fuer die Tochter weil es so am einfachsten ist und der Staat nicht zahlen braucht?
Zur Einstimmung: § 1606 BGB - Rangverhältnisse und § 1607 BGB - Ersatzhaftung
Zur Großelternhaftung: Hier, im Fundus!
Nicht verhandelt wurde in dem Verfahren der Kindesunterhalt für das minderjährige Kind vom volljährigen Kind. Da das neugeborene Kind jedoch vorrangig (privilegiert) zu bedienen ist, hatte ich mir erlaubt darüber zu spekulieren, ob (grundsätzlich ja, wenn der Vater des neugeborenen Kindes wegen mangelnder Leistungsfähigkeit aufgrund zu geringer Ausbildungsvergütung nicht kann) und zu welchen Anteilen der Opa nun auch dafür aufkommen muss (hier müssen dann auch nach Prüfung ggf. die Eltern des Vaters ran).
Ich denke schon, dass Familie Privatsache ist und bleiben sollte, insoweit habe ich keine grundsätzlichen Bedenken hinsichtlich Verpflichtungen und Rangfolgen, betreffend Barunterhalt. Kopfschmerzen bereitet mir die ausschließliche Privilegierung von Müttern als diejenigen, denen die Gesetzgebung nicht mehr zumuten mag als die Erfüllung der Unterhaltspflicht in Form von Kindesbetreuung, für mindestens drei Jahre in Vollzeit und anschließend individueller Abstufung (unabsehbar lange Dauer der Leistungsunfähigkeit auch finanziell für das Kind aufzukommen) - wohlgemerkt: Für jedes und jedes weitere Kind.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)