19-07-2013, 12:36
Das stimmt nicht ganz. Es gibt auch einen Selbstbehalt von 1100€ wenn man im Status "Getrenntlebend" ist. Wobei die Höhe des Selbstbehalts strittig ist, da sich ja die Lebenshaltungskosten in ES von denen in D unterscheiden.
Wenn Frau Bolinhas nur 400€ Rente hat und Herr Bolinhas 1300, dann muss Herr Bolinhas 200 abgeben und hat danach 1100€ und Frau Bolinhas nur 600€. (Wenn man von 1100€ ausgeht)
Wenn bei der Scheidung ein Versorgungsausgleich gemacht wird, sieht das natürlich wieder ganz anders aus.
Dann könnte es passieren, dass Herr Bolinhas Anwartschaften abgeben muss und damit wird seine Rente geringer.
Wenn Frau Bolinhas nur 400€ Rente hat und Herr Bolinhas 1300, dann muss Herr Bolinhas 200 abgeben und hat danach 1100€ und Frau Bolinhas nur 600€. (Wenn man von 1100€ ausgeht)
Wenn bei der Scheidung ein Versorgungsausgleich gemacht wird, sieht das natürlich wieder ganz anders aus.
Dann könnte es passieren, dass Herr Bolinhas Anwartschaften abgeben muss und damit wird seine Rente geringer.