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unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner
#11
Es bleibt nur Zeit zu gewinnen (durch nicht-antworten) solange noch keine Einschreiben eintrudeln.
Ich würde mal querchecken, wieviel du von deiner Rente abgeben müsstest, bzw. Möglichkeiten prüfen wie man diesen Betrag gesetzestreu reduzieren kann.

Danach kannst du ja überlegen ob sich weitere Verzögerungsmaßnahmen, wie Umzug etc. lohnen.

Fakt ist, dass du eine Rente vom Staat beziehst und die ist im Gegensatz zu einem Gehalt, was sich ja stark vermindern könnte immer angreifbar.
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RE: unterhaltspflicht für seit 36 Jahren getrennt lebenden Partner - von MitGlied - 19-07-2013, 10:37

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