16-05-2013, 06:41
(15-05-2013, 19:17)p schrieb: Wenn du eine Grundrechtsverletzung siehst und ein letztinstanzliches Urteil angreifen willst, kannst du das BVerfG (NICHT BVG) anrufen. Das geht sogar ohne Anwalt. Bei dir gehts es um die Erschöpfung des Rechtswegs. Erfolgsquote 1,9%, viel Spass....was die Rechtswegerschöpfung angeht, stellt sich hinsichtlich der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde die Frage nach der Gehörsrüge.
Die Vb selbst unterliegt bei einer Überprüfung von Gerichtsentscheidungen engen Voraussetzungen, BVerfGE 18, 85:
Viel Spaß!