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BGH Entscheidungen - baustelle - 15-05-2013 Nachdem ich in meinem Verfahren den Rechtsstreit bis zum Oberlandesgericht gezogen habe und dieses mir nur in einem von zwei Fragen Recht gegeben hat, hat mir mein Anwalt mitgeteilt: Wenn Sie sich einen Namen machen wollen, können Sie das Urteil zum BGH ziehen. (Leider ohne ihn, weil nur ausgewählte Anwälte beim BGH zugelassen sind. ) In der Frage ging es inhaltlich um die Zuständigkeit Deutscher Gerichte. Ich habe daraufhin einen BGH Anwalt bemüht, ihm das OLG Urteil zugeschickt und recht schnell am folgenden Tag diese Antwort erhalten: Zitat:Sehr geehrter Herr, Dumm gelaufen könnte man im Volksdeutsch sagen. Mittlerweile ist die Sache zeitlich auch überholt. Die Frage wäre aber: Wenn das die Rechtsbeschwerde nicht möglich ist, ist dann das BVG die nächste Instanz ? Wie lange hätte der Beschwerdegang beim BVG in einer wichtigen und eiligen Familiensache gedauert ? RE: BGH Entscheidungen - p__ - 15-05-2013 Wenn du eine Grundrechtsverletzung siehst und ein letztinstanzliches Urteil angreifen willst, kannst du das BVerfG (NICHT BVG) anrufen. Das geht sogar ohne Anwalt. Bei dir gehts es um die Erschöpfung des Rechtswegs. Erfolgsquote 1,9%, viel Spass.... RE: BGH Entscheidungen - Petrus - 15-05-2013 Das heisst, dass in komplizierten familienrechtlichen Fragen für den Durchschnittskläger beim OLG Schluss ist. Dabei ist die Frage, ob ein Scheidungsverfahren im Verbund entschieden werden muss oder aufgrund internationaler Verträge, die jeweils nur eine Restzuständigkeit hergeben, in seine Einzelteile aufzuteilen ist, meiner Meinung nach von grundsätzlicher Bedeutung. Wieso hat das Beschwerdegericht (OLG) die Rechtsbeschwerde in dem Beschluss nicht zugelassen ? Vermutete Antwort: Der Fall ist grundsätzlich aber man will keine Präzedenz schaffen. RE: BGH Entscheidungen - Hasserfuellter - 15-05-2013 Es gibt die Verfassungsbeschwerde wie P schon andeutete; die prozentualen Erfolgsaussichten hat er auch korrekt genannt. Und noch etwas; diese BGH-Anwälte haben ganz andere Vergütungssätze; aber Erich hat ja eh abgesagt. Für diese Klasse Anwälte ist nur der Anreiz sich einen "Ruf" zu erarbeiten in dem sie Ausnahmefälle drehen können; das Unterhaltsrecht bietet da nicht die richtige Plattform RE: BGH Entscheidungen - Ibykus - 16-05-2013 (15-05-2013, 19:17)p schrieb: Wenn du eine Grundrechtsverletzung siehst und ein letztinstanzliches Urteil angreifen willst, kannst du das BVerfG (NICHT BVG) anrufen. Das geht sogar ohne Anwalt. Bei dir gehts es um die Erschöpfung des Rechtswegs. Erfolgsquote 1,9%, viel Spass....was die Rechtswegerschöpfung angeht, stellt sich hinsichtlich der Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde die Frage nach der Gehörsrüge. Die Vb selbst unterliegt bei einer Überprüfung von Gerichtsentscheidungen engen Voraussetzungen, BVerfGE 18, 85: ![]() ![]() Viel Spaß! ![]() RE: BGH Entscheidungen - Hasserfuellter - 16-05-2013 Und dann ist dem BRD Demokraten noch egal was in seinem Gesetzbuch steht bzw. welche internationalen Verträge er unterschrieben hat; es gibt ja noch die richterliche Unabhängigkeit. Das Urteil des BVG "Eurorettung" ist eine schallende Ohrfeige für jeden der lesen und schreiben kann |