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OLG Hamm AZ.: II-6 WF 260/12 VKH nur, wenn die Eltern arm sind.
#5
Das meine ich nicht.

Ich kenne Prozesskostenvorschuss bisher nur zu Gunsten der Exfrau als Ausdruck der ehelichen Solidarität.
Sie selbst bringt diese ja auch dadurch zum Ausdruck, dass sie ihren zukünftigen Exehemann vor Gericht zerrt
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RE: OLG Hamm AZ.: II-6 WF 260/12 VKH nur, wenn die Eltern arm sind. - von beppo - 28-02-2013, 21:24

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