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OLG Hamm AZ.: II-6 WF 260/12 VKH nur, wenn die Eltern arm sind.
#2
Ich denke nicht, das fiktives Einkommen ein Ablehnungsgrund für VKH wäre.

Es wäre für das Gericht viel einfacher, bei berechtigten Zweifeln zu der Darlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, den VKH Antrag einfach abzulehnen. Dafür muß man kein fiktives Einkommen generieren.

Das Ergebnis ist das Gleiche.
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RE: OLG Hamm AZ.: II-6 WF 260/12 VKH nur, wenn die Eltern arm sind. - von Sixteen Tons - 27-02-2013, 15:01

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