13-01-2014, 14:32
(13-01-2014, 14:12)raid schrieb: Bei deinem Netto würde ein Richter mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Mindestunterhalt nach DDT festsetzen. Bei Mangefällen mag das anders sein.
Wichtig ist nur, dass Du titulierten Unterhalt bezahlst, da ansonsten Schulden auflaufen.
Alter, da hat mich das JA ja nach Strich und Faden beschissen.
Ich war Mangelfall (und noch etwas dümmer als jetzt) und die haben mir den Titel auf 100% DDT unbefristet ausgestellt.
Das bedeutet,dass trotz meiner jahrelangen Unterhaltszahlungen exorbitante Schulden aufgelaufen sind die ich die nächsten 30 Jahre nicht mehr von der Backe bekomme?