11-01-2013, 14:51
Okay, wenn das schon vorher einging, dann ganz schnell der UVK und dem FA zur Kenntnis geben, dass du ein Urteil hast, welches dich als leistungsunfähig anerkennt, bzw. die UVK auffordern, ihre rechtswidrigen Forderungen zurückzunehmen und auch das FA darüber zu informieren. Auf dieser Basis auch die Ratenvereinbarung anfechten.
Ob du das Geld zurück bekommst, halte ich für fraglich. Das kommt ganz darauf an, welchen Weg deine Anwältin einschlägt. Möglich ist es aber.
Wenn ein Gericht "leistungsunfähig" sagt, gilt das auch für die UVK - sonst könnte ja jedes Amt einzeln vors Gericht rennen und das müsste dann zig Verfahren führen, damit auch ja jede Behörde anerkennt, dass du nicht zahlen kannst.
Ob du das Geld zurück bekommst, halte ich für fraglich. Das kommt ganz darauf an, welchen Weg deine Anwältin einschlägt. Möglich ist es aber.
Wenn ein Gericht "leistungsunfähig" sagt, gilt das auch für die UVK - sonst könnte ja jedes Amt einzeln vors Gericht rennen und das müsste dann zig Verfahren führen, damit auch ja jede Behörde anerkennt, dass du nicht zahlen kannst.