Dazu noch eine Frage? Wenn dem so ist, kann man das Geld zurückverlangen, welches ich bisher gezahlt habe, oder "darf" ich das als Lehrgeld verbuchen?
Ich könnte es sehr gut gebrauchen um weitere aufgelaufene Schulden zu bezahlen...
Und noch eine Frage:
Ich hab mir die Unterlagen nochmal angeschaut, der Unterhalt wurde vom Beistand der KU eingeklagt (dem JA), die Forderung besteht jedoch von der UVK.
Kann es sein das der Anspruch deshalb doch legitim ist?
Allerdings muss die UVK ja von dem Urteil gewusst haben da sie ja den Unterhalt für diese Zeit gezahlt und am Ende der Laufzeit auch die im Urteil geforderten Unterlagen eingefordert hat...
Ich könnte es sehr gut gebrauchen um weitere aufgelaufene Schulden zu bezahlen...
Und noch eine Frage:
Ich hab mir die Unterlagen nochmal angeschaut, der Unterhalt wurde vom Beistand der KU eingeklagt (dem JA), die Forderung besteht jedoch von der UVK.
Kann es sein das der Anspruch deshalb doch legitim ist?
Allerdings muss die UVK ja von dem Urteil gewusst haben da sie ja den Unterhalt für diese Zeit gezahlt und am Ende der Laufzeit auch die im Urteil geforderten Unterlagen eingefordert hat...