(09-01-2013, 22:06)Jessy schrieb: 1. Wenn der Gerichtsbeschluss, bzw. Vergleich tatsächlich so lautet, wie du ihn hier wiedergegeben hast, dürften eigentlich keine UH-Vorschuß-Schulden aufgelaufen sein. Hast du der UVK denn den Beschluss vorgelegt? Hast du beim Finanzamt Widerspruch gegen das Aufrechnungsersuchen eingelegt? Telefonieren bringt hier nicht viel, die lügen dir das Blaue vom Himmel runter.
WENN du durch diesen Gerichtsvergleich tatsächlich als leistungsunfähig bis April 2011 erklärt wurdest, bist du aus dieser Zeit nichts schuldig, auch nicht der UVK. Kannst du evtl. den Vergleich/Beschluss einscannen, anonymisieren und hier einstellen? Evtl. bringt uns das in der Schuldenfrage weiter.
Einscannen geht nicht, kann mir keinen Scanner leisten .
Hab es aber mal abfotografiert.
Datei.pdf (Größe: 621,78 KB / Downloads: 9)
hoffentlich funktioniert es.
(09-01-2013, 22:06)Jessy schrieb: 2. Was du als "Mindest-KU" ausrechnest, ist falsch.
Mindestunterhalt ist Stufe 1 DDT abzgl. hälftiges KG. Ziehst du die andere Hälfte des KG auch noch ab, bist du bei dem, was die UVK auszahlt.
Das heißt im Klartext:
Die UVK interessiert sich eigentlich nur dafür, genau das wieder zu kriegen, was sie selbst auszahlen. Das sind für Kind 1 133 € und für Kind 2 180 €. Alles andere interessiert die nicht.
Die JA-Beistandschaft versucht grundsätzlich, soviel UH wie möglich rauszupressen, auf jeden Fall aber den Mindestunterhalt. Und das sind NICHT die 133, bzw. 180, sondern 225, bzw. 272 € (DDT Stufe 1, abzgl. hälftiges KG).
Das JC hingegen rechnet, wenn die KM ALG II kriegt, auch für die Kinder einen Bedarf aus und zahlt was an die KM. Und genau dieses Geld wollen die auch wieder von dir zurück.
Das habe ich nicht ausgerechnet sondern wurde nach langen Diskussionen mit der UVK und dem JA so ausgemacht.
Man wollte zuerst die 225 bzw. 272€ von mir haben.
Das JC hat sich ja erst seit 2012 mit in die "Da ist doch bestimmt noch was zu holen"-Schiene eingeklinkt.
(09-01-2013, 22:06)Jessy schrieb: Du schreibst, dass dir KEIN Schreiben vorliegt, dass der Mindestunterhalt vor Gericht eingeklagt wurde. Einen Titel unterschrieben hast du auch nicht. Damit bist du zwar prinzipiell durch die Schreiben des JA in Verzug gesetzt, aber du bist offiziell (noch) nichts schuldig.
Hast du diese Ratenzahlungsvereinbarung (großer Fehler) schriftlich gemacht? Und wenn ja, was steht da drin?
Ja, diese Ratenvereinbarung war die Voraussetzung dafür das ich das Geld vom FA anteilig zurück bekomme (50%), ich fotografiere ihn ab und stelle ihn auch mit ein.
hier ist er.
Ratenzahlung.pdf (Größe: 124,9 KB / Downloads: 10)