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der Fluch des JobCenters
#22
Hallo Jessy,

danke für deine bisherige Hilfe.

Das sind eine ganze Menge Informationen die du mir hier zukommen lässt.
Bevor ich deine Fragen beantworte habe ich noch ein paar Fragen die aufgrund deiner Informationen in meinem Kopf spuken.

(09-01-2013, 20:21)Jessy schrieb: 1. Für alle Zeiten VOR April 2011 machst du dir keinen Kopf. Egal wer da was wie fordert - schei*egal. Denn ein Gericht hat bestimmt (bzw. du hast mit der KM einen Vergleich geschlossen), dass du bis zu diesem Zeitpunkt nicht leistungsfähig und damit nicht KU-pflichtig bist. Ich nehme an, die KM wird zu dieser Zeit auch UV und Geld vom JC bekommen haben, aber das bedeutet keine Schulden für dich.

Warum ist dann aber in dieser Zeit UV beim Jugendamt aufgelaufen?
Die Schulden beim JA bzw. UVK sind von der Trennung an bis zum Zeitpunkt ab dem ich selber gezahlt habe aufgelaufen.

Deshalb wird vom JA die Steuerrückzahlung einbehalten.

ICh hab gerade den Bescheid, vom Finanzamt, für die Aufrechnung der Steuererstattung 2009 vor mir liegen, darin steht:

Betr.: Schreiben vom 00.05.2010 (Steuerbescheid des FA)
hier: Aufrechnungerklärung vom 00.04.2010

Sehr geehrter Herr Haumichblau,

bezugnehmend auf unser Schreiben vom 00.05.2010 teile ich ihnen mit, dass aufgrund eines mir vorliegenden Aufrechnungsersuches der Stadtverwaltung "Arme Stadt"- Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe die Steuererstattung des JAhres 2009 an die Aufrechnungsersuchende Behörde überwiesen wurde.
Grundlage des Aufrechnungsersuchens sind die gewährten Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.
Mit Eingang vom 00.11.2009 hat das Jugendamt (unter dem Aktenzeichen 00.000.000) seine Forderungen angemeldet. Für die Steuererstattung 2009 entstand der Erstattungsanspruch zum 01.01.2010.
Die Erstattung erfolgte mit schuldbefreiender Wirkung, da die Aufrechnungslage nach §226 Abgabenordnung i.V. m. § 387 BGB bestand.

Eine Erstattung erfolgt somit nicht.

Soviel dazu.
Das gleiche geschah auch für die Steuererklärung 2010.
So wie ich das bei dir verstehe, hätten aber nach dem Gerichtsurteil keine Kosten für mich auflaufen dürfen.
Die Unterhaltsvorschussstelle hat aber für die Zeit ab der Trennung den Unterhalt als Vorschuss ausgegeben und fordert diesen zurück....
Wir reden hier von einer Gesamtsumme von 7.834,00€ Euro, für den Zeitraum von 01.05.2009 - 30.06.2011.


(09-01-2013, 20:21)Jessy schrieb: 2. Würfel bitte nicht JA und UVK durcheinander. Die sitzen zwar im gleichen Amt, sehen ihre Forderungen jedoch getrennt. Sehen wir uns also den Zeitraum ab April 2011 genauer an: Kam da ein Brief von der UVK? Oder von der Beistandschaft im JA? Wurdest du aufgefordert, deine Einkommensituation darzulegen? Wie kam es zu diesem Betrag von 313 €? Der erschließt sich mir überhaupt nicht, denn der Mindestunterhalt laut DDT 2011 ist das nicht (weder für ein, und schon gar nicht für zwei Kinder).
Wurde schriftlich ein UH festgelegt und hast du dich irgendwie bereiterklärt, den nicht aufzubringen Rest des KUs in Raten abzuzahlen?

Der Brief mit den Forderungen kam von der UVK.
Darin wurde ich aufgefordert:
- mitzuteilen ob die Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde
- ob eine neue Arbeitsaufgabe bzw. ein neues Arbeitsverhältnis abgeschlossen wurde. (Vorlage des neuen AV bzw. des Lohnscheins)

Die Beistandschaft des JA forderte von mir das ich den Titel unterschreibe, dies habe ich vehement abgelehnt und auch bis heute nicht unterschrieben.
Es liegt mir auch kein Schreiben vor das dies vor Gericht eingeklagt wurde.

Die Berechnung des KU erfolgte wiefolgt:

Kind € laut DDL abzügl. KG = Mindest KU
1 (3 Jahre) 317€ 184 € 133 €
2 (8 Jahre) 364€ 184 € 180 €

= zusammen 313€

Leider habe ich einer Ratenzahlung zugestimmt, was ich aus jetziger Sicht bereue da ich damit ja die Richtigkeit der Forderung zugegeben habe...

(09-01-2013, 20:21)Jessy schrieb: 3. Warum behält das JA deine Steuerrückerstattungen ein? Du schreibst, du hättest keinen Titel unterschrieben, aber ohne einen Titel (freiwillig oder durch Gerichtsbeschluss) kann das JA nicht so einfach auf dein Geld zugreifen.
Ich habe keinen Titel unterschrieben.
Das Geld wird von der UVK eingefordert, siehe Brief vom FA.

Wieso das geht weiß ich nicht.
Ich habe darüber nicht mal eine Information erhalten, bin aus allen Wolken gefallen, denn ich hätte das Geld der Steuererstattung zu diesem Zeitpunkt dringendst gebraucht...
Habe bei der UVK angerufen, und mir wurde gesagt das das Geld eingezogen wurde um meine Schulden auszugleichen...
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