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Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht?
#1
Hallo leute , ich stell mich kurz vor

ich bin der Mighel , 24 jahre jung und wohnhaft in Duisburg

zur situation..

ich habe eine tochter die im mai 2013 , 4jahre jung wird, vor guten 7-8 monaten haben meine ex und ich uns getrennt .

wir klärten alles via Jugendamt , da wir beide kein grund sahen zum anwalt zu gehen..

ich Ließ mir eine Summe von 180€ Titulieren , da ich nach stunde bezahlt wurde und mein gehalt bzw Lohn immer etwas schwankte , die Urkunde habe ich auch vor mir liegen..

Vor ca 3 monaten wurde ich arbeitslos (betriebliche gründe..) , derzeit bin ich auf Job suche ..

nun hatte ich mit meiner Ex gewaltigen stress , daraufhin beauftragte sie einen anwalt um das volle unterhalt ein zu klagen , die summe liegt bei etwa 225€.

jetzt schrieb mir meine anwältin "zitat"

Dass die Gegenseite statt einer Unterhaltsabänderungsklage eine Zahlungsklage
erhoben hat, ist im Endeffekt nicht so problematisch, da von der Gegenseite die
Klage umgedeutet werden kann.
Das von Ihnen errichtete Schuldanerkenntnis beim Jugendamt kann dann aber
ohne Weiteres abgeändert werden, ohne das eine Bindung an diese Urkunde
gegeben ist. Das ist der Unterschied zu der Abänderung eines Urteils z. B.. Will
man ein Unterhaltsurteil abändern, so muss man darlegen und beweisen können,
dass sich die Verhältnisse wesentlich gegenüber denen, zum Zeitpunkt des
Urteilserlasses, geändert haben.

Zitat ende *


wozu zum teufel unterschreibe ich eine Urkunde wenn meine ex nach lust und laune sie Ändern kann?

ich hätte es ja verstanden , wenn ich ein neuen Job hätte wo ich deutlich mehr verdiene als in meinem alten.. ist aber nicht so..

um gottes willen , ich zahle gerne Unterhalt für meine tochter , doch Kotzt mich das Rechtssystem in Deutschland sowas von an .

des weiteren wird empfohlen Zitat:

Es geht dann hier in dem Verfahren letztendlich nur darum, ob Sie, wenn Sie
arbeiten, in der Lage sind, den geltend gemachten Mindestunterhalt zu zahlen.

Im Endeffekt werden Sie also den geltend gemachten Unterhaltsanspruch am besten
anerkennen, wenn die Gegenseite die Klage Umgedeutet hat.



zitat ende*



der Geltend gemachte Unterhaltsanspruch ist doch der volle unterhaltsanspruch oder sind das die in der urkunde vereinbarten 180€?


denn in einem anderen teil der Mail steht zitat:

Auch wenn letztendlich der Errichtung der Jugendamtsurkunde eine Einigung
zwischen Ihnen und der Kindesmutter zugrunde lag, nützt das auch nichts, es ist
durch den Bundesgerichtshof entschieden, dass eine derartige
Jugendamtsurkunde gegenüber Unterhaltsansprüchen des minderjährigen Kindes
keine Bindungswirkung entfaltet, da das minderjährige Kind an der Errichtung
der Urkunde nicht beteiligt war.


Zitat Ende*


worauf ich nun aus bin , sollte ich mein anwalt wechseln oder habe ich grundsetzlich keine chance gerichtlich meine urkunde geltend zu machen?


lg Mighel


PS: danke für eure zeit und euer bemühen.
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Öffentliche Unterhaltsurkunde unterschrieben , und trotzdem zum gericht? - von Mighel24 - 05-12-2012, 21:13

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