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Öffentliche Gebühren als Sonder-/Mehrbedarf ??
#1
Bei der Übergabe meines Sohnes für die Weihnachtsferien gab es von der (H)Exe noch eine kleine Überraschung: sie möchte von mir die Hälfte der kürzlich angefallenen öffentlichen Gebühren für neue Ausweispapiere des Kindes (12 Jahre) als Sonder-/Mehrbedarf erstattet haben.

Zwar handelt es sich um einen überschaubaren Betrag (30 €), dennoch hätte ich große Lust, angesichts der immer frecher vorgetragenen Forderungen der Dame die Sache eskalieren zu lassen, möchte mich aber zuvor absichern.

Nach meinem Kenntnisstand kursieren über das, was zu Sonder-/Mehrbedarf im eigentlichen Sinne dazu gehört, die unterschiedlichsten Definitionen. Öffentliche Gebühren habe ich dabei aber nirgendwo gefunden. Wie seht ihr das?

Ist es richtig, dass Sonder-/Mehrbedarf quotiert nach der Höhe der Einkommen der Eltern berechnet wird, und dass es dabei keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit und auch keine Einkommensfiktion gibt?
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#2
Diese Gebühren sind kein Mehrbedarf, da sie nicht während eines längeren Zeitraums regelmäßig anfallen und nicht die üblichen Kosten übersteigen. Sie sind auch kein Sonderbedarf, da sie nicht außergewöhnlich hoch und keine unvoraussehbaren Aufwendungen sind. Ein Ausweis kostet für das Kind 22,80 EUR, das sind 0,4% des Unterhalts, den er pro Jahr zu zahlen hat. Der Ausweis ist sogar einige Jahre gültig, auf diesen Zeitraum bezogen wären das unter 0,1%. Das soll die üblichen Kosten übersteigen? Die Ex ist wohl bekloppt.

Ich würde also nicht ablehnen, sondern Forderungen nach Beteiligung ignorieren. Niemals "nein" sagen, sondern gar nichts sagen, wenn man eine Zahlung ablehnt. Exen niemals vermeidbaren Input geben. Jeder Buchstabe wird sonst gegen euch gewendet.

Zitat:aber ich finde es ok, wenn Ihr euch die Kosten für die Ausweispapiere teilt

Die teilt man sich nicht, sondern der Vater zahlt sie ganz alleine. Er zahlt nämlich monatlich schwer verdienten und hohen Unterhalt, von dem solche Kosten zu bestreiten sind. Deshalb würden Extrazahlungen keine Rechnungen fürs Kind begleichen, sondern höchstens Zuschüsse zu Exens Wellnesswochenenden bedeuten, weil die Rechnungen fürs Kind längst vom Vater beglichen sind.
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#3
... und nie vergessen: Indem man zahlt, begehrt die andere Seite mehr. Als Nächstes kommen die gerissenen Schnürsenkel und ein Bleistift.

Außerdem wird sie weiterhin in aller Öffentlichkeit erzählen, dass sie ja "nur" das bisschen Unterhalt bekommt. Da wird sich selbst dann nichts dran ändern, wenn man einen Tausender zusätzlich zahlen würde. Selbst in meiner ländlichen Umgebung, habe ich letztens schon wieder Bestätigung über dieses Verhalten bekommen.
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#4
Ich habs in solchen Fällen immer recht einfach. Für mein Kind ist das Jugendamt Beistand, heisst ich kann bequem die KM ans JA verweisen, diese wären ja dank ihrer Einrichtung der Beistandschaft zur Wahrung der finanziellen Interessen des Kindes zuständig. Damit ist der Sonderbedarf regelmäßig dann kein Thema mehr.
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