14-10-2012, 11:49
(14-10-2012, 02:29)Das Nerdliche Orakel schrieb: (...)Lauter Antworten auf Fragen, die er nicht gestellt hat.
Für die 10000 EUR bei Überweisungen kenne ich keinen Beleg, 10000 EUR ist die Grenze für eine Anmeldungspflicht bei Bargeld. Gemeldet wird laut §10 Geldwäschegesetz ans das Bundeskriminalamt und bei Verdacht auf Steuerhinterziehung ans Finanzamt. Laut §26 Aussenwirtschaftsgesetz gibt es eine Grenze von 12500 EUR für Überweisungen nach Deutschland, ab der eine Meldepflicht besteht, zu melden ist die Zahlung vom Empfänger an die Bundesbank.