18-09-2012, 16:49
(18-09-2012, 12:42)Skipper schrieb: Moin.*lach*
Problemstellung:
- Vater unterhaltspflichtig, tituliert
- Mutter betreuend, Beistand
Vater aufgrund KU und Umgangskosten bedürftig.
Mutter erwirtschaftet erheblich höheres Einkommen (Faktor >3).
Wie vorgehen, um Mutter am Barunterhalt zu beteiligen?
Ist der von der Mutter beauftragte Beistand auf Hinweis zu 'ergebnisoffenen' Ermittlungen verpflichtet, welche Auskunftsansprüche
hat der Vater gegen Mutter bzw Beistand?
(Betrifft mich nicht, ich frage für einen Freund)
bei begründeter Annahme, dass die KM als "anderer unterhaltspflichtiger Verwandter" i.S.d. § 1603 II 3 BGB leistungsfähig ist, ohne ihren eigenen Selbstbehalt zu gefährden, besteht jedenfall ein Anspruch auf Offenlegung ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Tut sie das nach Aufforderung nicht, muss Auskunftsklage geführt werden.
Die ist bei rechtshängigen Unterhaltsverfahren mit diesem zu verbinden (in diesem Verfahren zu stellen).
m.Wissens nach ist ansonsten eine isolierte Auskunftsklage möglich.
Man kann den Anspruch auch im Wege einer Stufenklage geltend machen.
Ich sehe darin aber keinen Vorteil.