Hallo.
Ich lebe seit dem 12.6.2011 getrennt und habe einen Monat vor Ablauf des Trennungsjahrs pünktlich meinen Scheidungsantrag einreichen lassen.
Verfahren Versorgungsausgleich ist mittlerweile geklärt, um Zugewinn / nachgehenden BU wird noch gestritten werden, weil meine Exe sich aus TU/ BU gern eine Art Leibrente sichern möchte.
Im parallel laufenden Umgangsprozeß habe ich gegen den ergangenen Skandalbeschluß des Fam.gerichts zum Übernachtungs-/Ferienumgang
mit meiner 8-jährigen Tochter mittlerweile Beschwerde vorm OLG Hamm einlegen lassen.
Verständlicherweise möchte ich so schnell wie möglich von dieser Person, die mir meine Tochter entfremden will, geschieden werden.
Nach meinen Infos wird das allerdings erst vollzogen, wenn alle Umstände geklärt sind.
Ich weiß natürlich nicht , wann das OLG den Beschwerdetermin anberaumt. Deshalb die Frage, inwieweit dennoch trotz OLG/ evtl.BGH Verfahren die Scheidung vollzogen werden kann... ???
Gruß
ArJa
Ich lebe seit dem 12.6.2011 getrennt und habe einen Monat vor Ablauf des Trennungsjahrs pünktlich meinen Scheidungsantrag einreichen lassen.
Verfahren Versorgungsausgleich ist mittlerweile geklärt, um Zugewinn / nachgehenden BU wird noch gestritten werden, weil meine Exe sich aus TU/ BU gern eine Art Leibrente sichern möchte.
Im parallel laufenden Umgangsprozeß habe ich gegen den ergangenen Skandalbeschluß des Fam.gerichts zum Übernachtungs-/Ferienumgang
mit meiner 8-jährigen Tochter mittlerweile Beschwerde vorm OLG Hamm einlegen lassen.
Verständlicherweise möchte ich so schnell wie möglich von dieser Person, die mir meine Tochter entfremden will, geschieden werden.
Nach meinen Infos wird das allerdings erst vollzogen, wenn alle Umstände geklärt sind.
Ich weiß natürlich nicht , wann das OLG den Beschwerdetermin anberaumt. Deshalb die Frage, inwieweit dennoch trotz OLG/ evtl.BGH Verfahren die Scheidung vollzogen werden kann... ???
Gruß
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )