Aus der hervorgehobenen Textstelle könnte man lesen, daß auch Kinder zu berücksichtigen sind, die man zwar hat, die aber NICHT zur BG gehören.
Aus dem Satz davor könnte man ableiten, daß alle Kinder einer BG berücksichtigt werden, selbst wenn sie nicht-leiblich sind.
Gerade in dieser Satzfolge könnte der Gesetzgeber so verstanden werden, daß eigene Kinder selbst dann zu berücksichtigen sind, wenn kein Kontakt zu ihnen besteht.
Aus dem Satz davor könnte man ableiten, daß alle Kinder einer BG berücksichtigt werden, selbst wenn sie nicht-leiblich sind.
Gerade in dieser Satzfolge könnte der Gesetzgeber so verstanden werden, daß eigene Kinder selbst dann zu berücksichtigen sind, wenn kein Kontakt zu ihnen besteht.