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UH bei Privatinsolvenz
#8
Eine PI KANN Sinn machen, muß aber nicht. Besonders dann, wenn Reste zu holen sind. Und bei Euch ist im Grunde nicht alles vor die Wand gefahren. Siehe z.B. teuflisches in Abs. 2 :

(2) Zwangsvollstreckungen in künftige Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis des Schuldners oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge sind während der Dauer des Verfahrens auch für Gläubiger unzulässig, die keine Insolvenzgläubiger sind. Dies gilt nicht für die Zwangsvollstreckung wegen eines Unterhaltsanspruchs oder einer Forderung aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in den Teil der Bezüge, der für andere Gläubiger nicht pfändbar ist.

Das bedeutet zum Einen, dass viele RAs tatsächlich (sogar öffentlich im Internet) dazu raten, schnell noch Anzeige wegen § 170StGB zu machen, in der Hoffnung auf Verurteilung des Verpflichteten, damit diese Summe dnn nicht in die INSO fällt.
Sollte die Ex von den INSO Plänen erfahren, dann ist das ihr errster Gang. Also zumindest noch die Klappe darüber halten !

Zum Anderen : Unterhaltsschulden die während der INSO auflaufen, fallen nicht unter die Restschuldbefreiung. D.h., nur Der der alles vor die Wand fährt und NICHTS mehr hat und gleichzeitig aber (aus welchem Grunde auch immer) seine Gläubiger los werden will UND die Unterhaltsschulden aus der Vergangenheit, könnte mit der PI gut fahren. Wenn Er meint.....

Insolvenzverwalter gelten bei den Anwälten allerdings oft als schwierig. Ein Sb würde Euch bleiben in folgender Höhe (Pfändungsfreibetrag) :
Unter § 850 ZPO (bzw. überall im Internet, einfach mal die Pfändungsfreibeträge (Tabelle) googlen), sind die Pfändungsfreibeträge ab zu lesen. Nicht die unterhaltsverpflichteten Personen vergessen, die den Betrag erhöhen!

Weitere KRUX der PI : Unterhaltsschulden gehen den übrigen Schulden vor und es kann zur Folge haben, dass der Freibetrag nochmals unterschritten werden kann. Also beispielsweise bei einer Person von ca. 950 € auf 750 €. Die Beurteilung dessen, liegt aber auch beim Amtsgericht als zuständiges Insolvenzgericht.

In Bezug auf SGB II gibt es hier Leute die mehr davon verstehen. Aber so viel kann gesgat werden :

- Da Ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, kann (muß nicht) es sein, dass die Leistung seitens des SGB II durchaus bei 50 € hängen bleibt. Vielleicht bekommt aber Deine Partnerin die KV noch bezhalt (sehr wahrscheinlich).
Sie wird aber dann herangezogen und muß Bewerbungen schreiben und kann sich mittelfristig wohl von ihrer Selbständigkeit verabschieden, wenn sie halbwegs vermittelbar ist.

Hast Du allerdings auch weitere Schulden, derer Du nicht Herr wirst und kommst während der PI mit dem Rest-Geld klar UND könntest den Unterhalt zahlen UND hast die Perspektive und Lust dazu, das sechs bzw. sieben Jahre durch zu stehen um dann den Rücken frei zu haben, dann kannst Du es machen. Unwahrscheinlich, dass das alles zutrifft.....

Die PI wird allzu gerne als goldenes Kalb verkauft und ist doch letztlich für diejenigen wo es am meisten Sinn machen würde ein Rohrkrepierer.
Die arme alleinerziehende Mamma, deren Auto auf den Papa angemeldet ist und die 15.000 Schulden hat und von Kindesunterhalt, Kindergekld, aufstockendem Hartz IV und vielleicht 400 € Job ihren Lebensunterhalt betsreitet, für DIE ist die PI ganz ganz toll !
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UH bei Privatinsolvenz - von Jessy - 06-08-2012, 22:10
RE: UH bei Privatinsolvenz - von iglu - 06-08-2012, 22:31
RE: UH bei Privatinsolvenz - von Jessy - 06-08-2012, 23:13
RE: UH bei Privatinsolvenz - von iglu - 07-08-2012, 08:08
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RE: UH bei Privatinsolvenz - von iglu - 07-08-2012, 08:54
RE: UH bei Privatinsolvenz - von Skipper - 07-08-2012, 09:21
RE: UH bei Privatinsolvenz - von Nappo - 07-08-2012, 09:48
RE: UH bei Privatinsolvenz - von Skipper - 07-08-2012, 10:07
RE: UH bei Privatinsolvenz - von iglu - 07-08-2012, 10:19
RE: UH bei Privatinsolvenz - von Skipper - 07-08-2012, 10:55
RE: UH bei Privatinsolvenz - von Jessy - 07-08-2012, 12:32
RE: UH bei Privatinsolvenz - von iglu - 07-08-2012, 13:07
RE: UH bei Privatinsolvenz - von Nappo - 07-08-2012, 16:29

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