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OLG Köln 4 UF 277 /11 Nebentätigkeit für Ex
#2
Was ich interessant finde ist, dass der nachrangige BU vor dem vorrangigen KU berechnet wird.

Dadurch wird dann der Selbstbehalt von 1050,-€, den der Pflichtige gegenüber der Mutter hat, unterschritten.

M.E. kann man das nicht so machen.
Da es allerding "nur" um monatlich 32,09 € geht, lohnt sich hierfür wohl ein Gang zum BGH nicht.
Haben die Kölner Richter das so kalkuliert?
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OLG Köln 4 UF 277 /11 Nebentätigkeit für Ex - von blue - 13-07-2012, 19:59
RE: OLG Köln 4 UF 277 /11 Nebentätigkeit für Ex - von Eifelaner - 14-07-2012, 08:59

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