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Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher
#15
(17-06-2012, 13:25)Leutnant Dino schrieb:
(17-06-2012, 13:19)Petrus schrieb: Die gibts bei verheirateten nur gegen Unterschrift der Ehefrau.
Urkundenfälschung wird in der Schweiz mit Art. 251 StGB unter Strafe, die auch Gefängnis sein kann, gestellt.
Das war wohl ein Freudscher Smile

(17-06-2012, 13:51)Pennfred schrieb: Ich vergaß übrigens zu erwähnen, dass ich über einen Ehevertrag verfüge, welcher mich von nachehelichem Unterhalt freistellt solange keine gemeinsamen Kinder vorhanden sind. Wen wundert's, den hat man kurzerhand für ungültig erklärt, obwohl vor einem Notar geschlossen.
Man kann wirklich nur jedem raten nicht zu zahlen und abzuhauen. Diese Gaunerpack, was sich Regierung nennt kassiert einen nur ab.
Man wird mit Staatshilfe bestohlen, das ist wirklich unfassbar.
Du hast die Mama geehelicht und damit wirst Du zur Geldquelle ersten Ranges für die gesamte Sippe. Solche störenden Kleinigkeiten, wie ein Ehevertrag, müssen da natürlich im Vorweg beseitigt werden. Sei froh, dass Du keine Kinder mit Madame hast, sonst würdest Du lebenslänglich bekommen Smile Smile
https://t.me/GenderFukc
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RE: Scheidung in Frankreich, Wohnort Schweiz, Deutscher - von Petrus - 17-06-2012, 15:27

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