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BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen, Betreuungsunterhalt
#10
(27-05-2012, 00:09)blue schrieb: Aufstockungsunterhalt ohne zeitliche Begrenzung ist allerdings in der Tat ein Todesurteil für diesen Vater!

So schlimm sehe ich das Ganze noch nicht. Momentan zahlt er ja noch ca 1000 € KU, die irgendwann auch einmal weg fallen.

@familienmensch.

Bei Geringverdienern mag Deine Aussage richtig sein. Hier hat aber der Kindesvater ein Einkommen, dass die Geringverdienergrenze bei weitem sprengt.

Ich denke wirklich nicht, dass der Kindesvater hier auf einen Vollzeitjob der Kindesmutter bestanden hätte, wenn die Ehe noch bestehen würde.

Einfach deshalb, weil er er sich leisten hätte können, dass Mama zuhause bleibt.

Nun kennen wir die Geschichte der Trennung nicht. Hätte Mama die Trennung gewollt, weil sie einen Next hat, dann hätte ich die Reaktion vieler verstanden und die Entscheidung des BGH nicht.

Offenbar ist das aber nicht der Fall, sonst wäre in der Entscheidung des BGH auch darüber irgend etwas verlautet worden. Zumindest hätte der Kindesvater auf Verwirkung abgezielt.

Die Kindesmutter setzt hier also offenbar das Leben fort, dass sie bereits während der Ehe geführt hat und das der Kindesvater maximal verlangt hätte. Einen Nebenjob eben. Von seinem Einkommen hätte er aber noch sehr zum Familienunterhalt beigesteuert. Sowohl für die Kinder, als auch für die Mama.

Nun sind die 938 € ja nicht allzuviel und selbst wenn man den kompletten KU und das Kindergeld noch berücksichtigt, dann verfügt sie für 4 Personen über ein Einkommen von 2502 €. Davon nun 1000 € (in und um München herum durchaus üblich) Miete weg, bleiben noch 1500 € zum "verprassen" für 4 Personen. Das ist nun wirklich nicht viel. da leben die 4 ganz knapp über dem Regelsatz nach SGB II. Haben aber mindestens ein Auto zu unterhalten und all die Wege, die im SGB II - Regelsatz nicht enthalten sind.

Also in Saus und Braus leben die 4 sicher nicht.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: BGH XII ZR 65/10 - Frau kann nur 30 Stunden arbeiten gehen - von Camper1955 - 27-05-2012, 06:33

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