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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#24
@Clint Eastwood

Sicher braucht Bücker dafür kein Studium. Und wenn es sein Wunsch ist, seine Tätigkeit im Ausland fortzusetzen spricht auch absolut nichts dagegen.

Ich sehe es nur als falsch an, ins Ausland abhauen zu wollen, weil man keinen Unterhalt bezahlen will.

Abgesehen sind es ja nicht nur die Steuern, die ich Papa Staat koste.

Aufgrund meiner Behinderung koste ich die Sozailleistungsträger wesentlich mehr als 100.000 €. So viel Geld kann ich gar nicht mehr erwirtschaften, dass es ein Plus für Papa Staat und Sozialträger wird.

Da müssten meine Bruttoeinnahmen sehr schnell schon auf etwa 50.000 € im Monat ansteigen, damit zumindest Papa Staat etwas hat.

Daran arbeite ich. Und Du wirst lachen, 10.000 € im Monat an Steuern würde ich liebend gerne bezahlen und vermutlich nicht nur ich.

Da müsste dann die Kinderschar, zweistellig sein, um dann auch nur in die Nähe eines Mangefalles zu kommen.

Bücker hat ja noch gar nicht gesagt, was er studiert. Hat er nach Ende des Studiums einen Arbeitsplatz sicher, der ihn nur aufgrund der Unterhaltsverpflichtung an den Rand der Sozialhilfe treibt?

Wenn nicht, dann braucht er sich ja nur als Taxifahrer in Deutschland zu bewerben. Da muss er dann auch keinen Unterhalt bezahlen, sofern er ihn nicht tituliert, bezahlt und dann zum Jobcenter geht und sagt: "Nun bin ich trotz Vollzeitjob aufgrund der Unterhaltstitulierung und der Unterhaltsleistung ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger, also unterstützt mich."

Wenn das so wie @sorglos nicht nur vereinzelte machen würden, sondern jeder, der das Anrecht darauf hat, dann liese sich der Gesetzgeber ganz schnell etwas einfallen, dass der Unterhalt sinkt.

Ich denke da immer wieder an ein bedingungsloses Grndeinkommen für jeden, der die deutsche Staatsbürgerschaft hat und dort auch wohnt.

Dann kann sich das Kind selbst unterhalten. Und die Richterschar, die sich mit Unterhaltsfragen abquälen muss, könnte in anderen Bereichen verwendet werden.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Camper1955 - 20-05-2012, 11:10

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