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Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall
#9
(19-05-2012, 16:01)Leutnant Dino schrieb: Mit Verlaub: Wohin gehst Du? Bei solchen Fragen fällt es mir schwer zu glauben, dass Dein Biss und Gewissen ausreichend sind, so einen Schritt zu wagen.

Vielen Dank das Du diesen Gedanken aufwirfst!

Wir haben ja schon länger in verschiedenen Threads miteinander zu tun. Ich gebe Dir Recht wenn Du anführst den eigentlichen Sprung müsse man machen oder eben sein lassen.
Bei mir zeichnet sich eine Entwicklung meiner Haltung gegenüber meiner Situation ab. Gedanklich muss ich den Punkt klären, was ich den Trümmern meiner Restfamilie schuldig bin. Jeder wählt sich seinen Lebensmittelpunkt, d.h. das ich mich entscheiden muss. Meine Eltern werden in D bleiben - das ist ok.

In einem anderen Thread frage ich "ob Unterhaltszahlungen einen Unterschied machen" ; ein anderer wichtiger Punkt für mich.

Abgesehen davon schaffe ich gerade die Voraussetzungen für meinen Abgang.

Ich denke dieser Thread für sich allein genommen spiegelt ein verzerrtes Bild meiner Haltung bzw. meines Kenntnisstands wider.

Grüße

Der Bücker
Du hälst jemand anderes für deinen Papa und keiner sagt es dir. Frauen lügen nicht ...
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RE: Einreise nach D mit Unterhaltsschulden bei Todesfall - von Bücker der Nation - 19-05-2012, 16:20

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